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Hallen

Hallen, die für gewerbliche Zwecke gemietet, gekauft oder gebaut werden, unterscheiden sich in Größe, Bauweise und Ausstattung. Oft sind bestimmte Nutzungsarten an typische Bauweisen gekoppelt. Nachfolgend einige Typen von Gewerbehallen:

Logistikhallen
kombinieren häufig die Funktionen Lagerung mit Distribution und Value Added Services wie Konfektionierung und Kommissionierung. Sie besitzen eine größere Hallenhöhe, Andienung in Rampenhöhe und verfügen über eine höhere Anzahl an Rampentoren als herkömmliche Lagerhallen. Logistikhallen sind oft beheizt und mit einer Sprinkleranlage ausgestattet. Für die meisten Nutzer liegt die ideale Deckenhöhe einer Logistikhalle bei 10 m oder darüber. Auch die Bodenbelastung einer multifunktional nutzbaren Logistikhalle sollte ausreichend ausgelegt sein. In der Regel wird eine Bodenbelastbarkeit von mindestens 5 t/m² gefordert.

Außer den multifunktional nutzbaren Logistikanlagen existieren Spezial-Logistikimmobilien für die temperaturgeführte Lagerung von Kühl-, Tiefkühl- oder Pharmaprodukten, für die Lagerung von Gefahrgütern (je nach Art der Waren mit Löschwasserrückhaltung, Versiegelung der Böden, Explosionsschutz) oder für weitere Güter, die besondere Anforderung stellen, wie etwa Regulierung der Luftfeuchte (Papierindustrie), etc.

Lagerhallen

Lagerhallen dienen primär der Einlagerung von Waren. Sie haben häufig eine niedrige Deckenhöhe von nur 4 – 6 m und besitzen eine geringere Anzahl von ebenerdigen Toren oder Rampen. Lagerhallen können beheizt sein oder als reine Kaltlager, z. T. auch ohne jede Isolierung, ausgeführt sein.

Produktionshallen

Das Spektrum der Produktionshallen reicht von der Werkstatthalle eines Handwerksbetriebs bis zu der mehrere Tausend qm umfassenden Produktionshalle eines Großbetriebes. Sie dienen primär der Herstellung von Waren und sind meist beheizt (es sei denn, der Produktionsprozess selbst erzeugt ausreichend Wärme). Zur Unterstützung der betrieblichen Abläufe sind häufig Einbauten wie Krananlagen und Ringleitungen für Druckluft, Wasser oder weitere Medien, vorhanden. Die Andienung erfolgt i. d. R. über ebenerdige Tore oder zusätzlich über Rampentore.

Ein wichtiger Aspekt ist die Gestaltung der Arbeitsplätze nach Arbeitsstättenrichtlinien, d. h. es müssen Punkte wie Tageslicht, Sichtverbindung nach außen, ausreichend Sanitär- und Sozialräume, Raumtemperatur, Be- und Entlüftung, berücksichtigt werden.

Für Produktionsbetriebe sind oft auch Genehmigungsfragen relevant (häufig verbunden mit Emissionsthemen): ist ein Mehr-Schicht-Betrieb an der Stelle genehmigungsfähig, werden Emissionen freigesetzt, die ggf. nach Bimsch (Bundesimmissionschutzgesetz) genehmigungspflichtig sind, erfordert die Ansiedelung des Betriebs ein Lärmschutzgutachten, etc.?

Ausstellungs- und Verkaufshallen

Bei Gebäuden, die Ausstellung- und Verkaufszwecken dienen sollen, spielen nicht in erster Linie technische Gebäudeanforderungen eine Rolle, sondern es zählen Kriterien wie Standort und Kundenfrequenz, gute Zugänglichkeit , optischer Eindruck, Architektur, Schaufensterfronten sowie die Zahl der Pkw-Stellplätze.

Sollen in Verkaufshallen Waren an Endverbraucher abgegeben werden, geht es häufig um die Frage, ob die Warensortimente zentrenrelevant sind, da viele Kommunen den Einzelhandel in ihre Innenstädte schützen möchten und Ansiedelungen von zentrenrelevantem Einzelhandel in Gewerbegebieten auf der grünen Wiese oder an Ausfallstraßen sehr restriktiv handhaben.

Bei der Sortimentsabgrenzung zentrenrelevanter Waren gibt es im Detail von Kommune zu Kommune Abweichungen, im allgemeinen gilt jedoch, dass Warengruppen, die man in der Hand tragen kann und die üblicherweise in Innenstädten vertreten sind zentrenrelevant sind (z. B. Textilien, Schuhe, Geschenkartikel) während Waren mit hohem Flächenbedarf, starker Pkw-Orientierung und einer großen Sperrigkeit i. d. R. als nicht zentrenrelevant angesehen werden (z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, Bau- und Heimwerkerbedarf).

Veranstaltungshallen

Veranstaltungshallen dienen der Durchführung von sportlichen, kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie der Durchführung von privaten oder Firmenevents. Ab einer Kapazität von 200 Personen kommt die Versammlungsstättenverordnung zur Anwendung, die besondere Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz, die Flucht- und Rettungswege, Be- und Entlüftung und die Statik der Gebäude stellt.

Von Behördenseite wird außerdem ein der Besucheranzahl entsprechendes Angebot an Pkw-Stellplätzen verlangt, und es wird eine Prognose des voraussichtlich an- und abfahrenden Verkehrs in das Genehmigungsverfahren einbezogen.

Allgemein kann man die Aussage treffen, dass die Erlangung einer Genehmigung für Veranstaltungshallen mit vergleichsweise hohen behördlichen Hürden verbunden ist.

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